EFSTA Jahresbeleg erstellen

Die folgenden Informationen sind nur für unsere Kunden aus Österreich relevant!

Seit Beginn der Aufzeichnungspflicht sind bereits einige neue EFR Versionen erschienen. Darin enthalten war unter anderem auch eine Änderung, welche die Prüfung der Jahresbelege betrifft. Bitte achten Sie daher darauf, EFR nicht in Versionen unter 1.8.6 zu nutzen, da sonst die erstellten Jahresbelege ungültig bzw. nicht mehr lesbar sind. Aktuell (15.01.2024) empfehlen wir die Verwendung von EFSTA EFR 2.3.2 (Bitte beachten: https://www.luwosoft-support.de/624930-LS-POS-und-EFSTA).

Die Monatsbelege und damit auch der Jahresbeleg (=der letzte Monatsbeleg eines Jahres) werden automatisch beim ersten Start des EFSTA-Dienstes im neuen Monat bzw. Jahr erstellt.

Sie finden diese in der EFSTA-Konfiguration in LS-POS unter Programm konfigurierenEFSTA. Dort klicken Sie dann auf den Button EFR-Backend aufrufen bzw. bei älteren LS-POS-Versionen vor 1.9.9.1 auf den blauen Link EFR-Server.

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Die EFSTA-Administrationsseite öffnet sich im Standardbrowser Ihres Kassenrechners. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Punkte in der Abbildung unten:

  1. Wählen Sie oben links im Ausklappmenü den betreffenden Mandanten aus (beginnt mit 'LSPOSAT...')
  2. Klicken Sie anschließend auf Steuerung.
  3. Klicken Sie im Seitenabschnitt 'Status-Belege' auf die einzelnen Monatsbelege (z.B. '2018-07'), um diese auf der rechten Seite anzuzeigen
  4. Nach einem Klick auf einen Eintrag erscheint der QR-Code zusammen mit einigen Informationen auf der rechten Seite
  5. Der Jahresbeleg wird in dieser Liste ohne Angabe des Monats angezeigt, also etwa '2020' für den Jahresbeleg 2020. Den QR-Code dieses Belegs müssen Sie mit der auf Sie registrierten BMF-Finanz-App einscannen.
  6. Bitte achten Sie dabei darauf, dass in dem Abschnitt mit dem QR-Code nicht Sicherheitseinrichtung ausgefallen stehen darf, da der Beleg sonst nicht von der BMF-App anerkannt wird.
  7. In diesem Fall lassen Sie bitte einen neuen Nullbeleg erstellen und scannen diesen anstelle des fehlenden/defekten Jahresbelegs.
  8. Haben Sie Ihre BMF-App nicht zur Hand, so können Sie den QR-Code auch ausdrucken oder als Grafik speichern (Rechtsklick auf die Grafik und Grafik speichern unter... auswählen) um sie später mit der BMF-Finanz-App zu scannen oder die Datei z.B. per Mail an den Steuerberater zu versenden.