KassenSichV: Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für TSE-Registrierkassen

KassenSichV: Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für TSE-Registrierkassen

(Diesen Beitrag als PDF herunterladen)

 

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Integration der TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung) in unsere Kassensoftware LS-POS. Die Integration wird mit der Version 2.0 abschlossen sein. Den ursprünglich geplanten Releasetermin der Version 2.0 bis zum 30. September 2020 werden wir leider aller Voraussicht nach nicht einhalten können.

Um in LS-POS die Anforderung der KassenSichV abzudecken sind folgende Voraussetzung nötig:

  1. LS-POS ab Version 2.0 mit laufender Subscription (derzeit noch nicht verfügbar)
  2. Das Software-Modul "Deutschland (KassenSichV)"
  3. Eine TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung)

Das Software-Modul (https://www.luwosoft-shop.de/LSPOS-Modul-Deutschland) und verschiedene TSEs (https://www.luwosoft-shop.de/TSE-KassenSichV) bieten wir seit geraumer Zeit im Webshop an.


Da die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, haben wir eine Liste der Pressemitteilungen der Länder zusammengestellt. Bis auf das Bundesland Bremen haben sich die Bundesländer auf eine Fristverlängerung der Nichtbeanstandungsregelung durchgerungen und entsprechende Voraussetzungen definiert.

In fast allen Ländern sind 2 Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

  • 1) Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben 

oder

  • 2) es ist der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche aber nachweislich noch nicht verfügbar.

 

Ob es weitere Voraussetzungen gibt und wie diese Aussehen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung Ihres Bundeslandes.

In einigen Ländern sind spezielle Fristen zu beachten! (z.B. in Baden Würtemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen)

Bremen hat sich als einziges Bundesland bislang noch nicht zu einer Fristverlängerung durchringen können. Dem Vernehmen nach sollen aber die Landesfinanzbehörden Erleichterungen in Härtefällen gewähren.

 


Diesen Beitrag als PDF herunterladen.