Neu ab 1.9.9.4: Mit dem Modul "Digitaler Bon" jede Menge Bonpapier sparen...

Mit dem Modul "Digitaler Bon" jede Menge Bonpapier sparen...

Mit dem Modul "Digitaler Bon" kann die Ausgabe an physischen Bons extrem reduziert werden. Mit Inkrafttreten der deutschen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) am 01.01.2020 gilt unter anderem die Belegausgabepflicht. Diese besagt, dass dem Kunden "in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall" ein Beleg zur Verfügung zu stellen ist. Dieser Beleg kann laut den Bestimmungen der KassenSichV neben der Papierform (=normaler Bon, wie gehabt) auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der elektronischen Übermittlung des Beleges muss der Kunde zustimmen. Ist der Kunde einverstanden, so muss ein Transfer des Belegs erfolgen. Eine blanke Anzeige des Beleges an einem Bildschirm des Unternehmers (z.B. auf dem Kassendisplay) reicht nicht aus.

Mit dem Modul Digitaler Bon kann der Beleg dem Kunden auf 2 Arten zur Verfügung gestellt werden:

  1. als QR-Code, den der Kunde (z.B. mit dem Handy) direkt herunterladen kann. 
  2. als eMail die einen Download-Link enthält auf den der Kunde klickt. (Optional auch direkt als Dateianhang der eMail)

Als Anzeige für den QR-Code empfiehlt sich eine Kundenanzeige (z.B. das 70ST).

Wichtig:
- Es wird das Webshop-Plugin "css-digiBon" (ab v1.00) unseres Partners CSS-Umsetzung benötigt.